Unser Leben besteht zum großen Teil aus Kommunikation. Wir sind angewiesen auf unsere Sprache und auf das Sprechen. Wer seine Sprachfähigkeit oder Sprechfähigkeiten, aufgrund einer Erkrankung nicht voll nutzen kann, wird möglicherweise privat oder im Beruf ausgeschlossen. Wenn Kinder bei ihrer Sprachentwicklung nicht unterstützt werden, bekommen sie Probleme, die, je später sie behandelt werden, umso schwieriger wieder verschwinden. Egal, ob Erwachsener oder Kind, die Sprache und das Sprechen sind wichtige Bestandteile unseres Lebens und wirken sich sehr stark auf die Lebensqualität aus. Im Grunde kann man sich beides als Buch vorstellen, aus dem Wörter entfernt oder falsch geschrieben wurden.
Schluckstörungen können bereits im Kindesalter auftreten. Die Gründe hierfür sind ganz unterschiedlich. Sie reichen von einer Lippen-, Kiefer, und/oder Gaumenspalte, über eine schwache Muskulatur bis zu einer Fehlstellung oder Unterentwicklung des Kiefers. Bei Erwachsenen sind häufig neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Schlaganfall oder Morbus Parkinson die Ursache der Beschwerden. Aber auch Krebserkrankungen, Operationen oder Unfälle können der Grund dafür sein.
Stimmstörung entstehen aus unterschiedlichen Gründen, am häufigsten sind Erwachsene betroffen, die eine hohe stimmliche Belastung im Beruf erleben oder die durch eine Erkrankung betroffen sind.
Ein der/die Logopäde*in diagnostiziert und behandelt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Wir beraten unsere Patient*innen und deren Angehörige über die beste Vorgehensweise, wenn Probleme beim Sprechen, Schlucken oder der Stimme auftreten.
Wir können aber auch schon im Vorfeld durch eine Beratung und Präventionsangebote helfen, etwaigen Kommunikationsstörungen entgegenzuwirken.
Unsere Praxen bieteten Therapien rund um die Stimme, der Sprache und des Schluckens für Kinder und Erwachsene.
Logopädie kann von verschiedenen Ärzt*innen verordnet werden: Bei jungen Patient*innen ist dies in der Regel der/die Kinderärzt*in, wenn festgestellt wird, dass das Kind beispielsweise lispelt oder eine Sprachentwicklungsverzögerung besteht.
Auch der/die HNO Ärzt*in, der/die Neurolog*in, der/die Phoniater und der/die Hausärzt*in können eine Verordnung zur Sprach- Stimm- oder Sprechtherapie ausstellen. In jedem Fall muss eine Logopädie-Behandlung von einem Arzt oder Ärztin verordnet und ausgestellt werden, erst dann können wir als Therapeuten tätig werden. Die Behandlung erfolgt dann entweder in Einzel- oder in Gruppentherapie, je nach Diagnose.
Zuerst wird Ihnen also der/die Ärzt*in eine Erstverordnung ausstellen, mit der festgestellt wurde, dass Behandlungsbedarf herrscht. Mit dieser Erstverordnung machen Sie bei uns einen Termin aus. Wir erheben dann in unserer Praxis eine Diagnostik und stellen fest, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten eine logopädische Störung vorliegt. Danach erstellen wir einen Bericht unter Berücksichtigung der Diagnose und besprechen mit Ihnen als Betroffene*r oder mit Ihnen als Eltern des betroffenen Kindes die weitere Vorgehensweise.
Wir führen dann eine Therapie anhand des erstellten Therapieplans durch und dokumentieren den Verlauf. Am Ende der Verordnung erstellen wir einen Bericht, aus dem hervorgeht, ob die Behandlung abgeschlossen ist oder fortgesetzt werden sollte.
Anhand des Berichts wird der/die Ärzt*in erneut eine Untersuchung durchführen und dann eventuell eine Folgeverordnung ausstellen.
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